Friedhof: Entsorgung von Abfällen.
Die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass nur kompostierbares Gut vom Friedhof auf den Komposthaufen gehört.
Ablagerung und Entsorgung von mitgebrachtem Müll, auch verottbarem, ist generell verboten.
Das auf dem Foto sichtbare Obst und Gemüse wie Ananas, Spitzkohl, Zuccini, Birne, etc. gehört da nicht hin, sondern in die eigene Biotonne.
Auch weisen wir darauf hin, dass Grablichter, -kerzen, Kränze, Kranzschleifen, Plastikteile, etc. nicht auf den Komposthaufen gehören.
Unkompostierbares Friedhofsgut muss über die daneben stehenden Müllgefäße bzw. die Abfalleimer ordnungsgemäß entsorgt werden.
3 Abfalleimer wurden deshalb neu auf dem Friedhof installiert.
Für unsere Beschäftigten ist die Müllsortierung eine unzumutbare Belastung und mit viel Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
Die Mitarbeiter sind mit ihren eigentlichen Aufgaben und Maßnahmen ausreichend beschäftigt.
Unser Ziel ist, ihnen den fertigen Kompost für die Grabpflege kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Bitte helfen Sie mit dies zu erreichen und das Erscheinungsbild des Friedhofs zu wahren.
Wir bedanken uns für ihr Verständnis und ihre Mithilfe,
Wichtiger Hinweis:
Illegale Müllablagerung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird bestraft.
Ortsgemeinde Minfeld